| Die Entschuldung im EU-Ausland und ihre Vorteile
Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!
So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten
Bedingungen aussuchen, so können Sie nun den EU-Mitgliedsstaat wählen,
der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger
haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich
Ihrer Entschuldung auszusuchen. Die
ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht
ablehnen... Und deutsche Gerichte
und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen
Insolvenzgerichte akzeptieren... Die Abkürzung
über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance.
Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche
„Wohlverhaltensphase“. Verschaffen
Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein
Vielfaches mehr. Dieser
Spezialreport nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen
erfolgreich genutzt haben. Alle empfohlenen
Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten
selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen,
die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten anhand der |